Der Orden der Tempelherren - Die Templer
PCMTH international, Brisbane, Australia
souveränes nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt
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Die Templer in Deutschland
In einer wohlvorbereiteten Aktion in der Nacht des 13. Oktober 1307 hatte der König alle Templer in Frankreich verhaften lassen. In einem auf den 14. September desselben Jahres (rück)datierten Schreiben lieferte der König die Begründung für diese beispiellose Aktion: „Die Brüder des Ordens der Miliz vom Tempel, die die Wolfsnatur unter dem Schafspelz verbargen und unter dem Habit des Ordens in erbärmlicher Weise die Religion unseres Glaubens beleidigten, werden beschuldigt, Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken, sich bei der Aufnahme in den Orden obszönen Gesten hinzugeben ...; sie verpflichten sich durch ihr Gelübde und ohne Furcht, das menschliche Gesetz zu beleidigen, sich einander hinzugeben, ohne Widerrede, sobald es von ihnen verlangt wird ... . Da die Wahrheit nicht anders voll und ganz aufgedeckt werden kann und ein heftiger Argwohn sich auf alle erstreckt hat ..., haben wir beschlossen, dass ausnahmslos alle Mitglieder des selbigen Ordens unseres Königreiches festgenommen, gefangen gehalten und dem Urteil der Kirche vorbehalten werden, und dass all ihre Güter, bewegliche und unbewegliche, beschlagnahmt, von uns eingezogen und getreu verwahrt werden.”
Es gab in Deutschland im 13. Jahrhundert drei Großpriorate des Ordens der Tempelherren: Brandenburg, Oberdeutschland sowie Böhmen und Mähren. Das Großpriorat Brandenburg spielte dabei eine nur unbedeutende Rolle, da der Orden der Tempelherren hier, in Nachbarschaft zum Deutschherrenorden, nur unwesentlich begütert war und zudem diese Güter überwiegend wenig Ertrag erwirtschafteten. Aber in Deutschland war der Orden der Templer, wie er vereinfacht benannt wurde, durch die deutliche Vormachtstellung der Deutschherren, welche aus dem Orden der Tempelherren hervorgegangen waren, insgesamt nur schwach vertreten und dies, obwohl es den Rittern des Templerordens gelang, aus einer kleinen Gruppe von 9 befreundeten Rittern, die wohl mächtigste außerstaatliche Institution des Mittelalters zu errichten.
Diese Macht war auch durch einen sagenhaften Reichtum gekrönt, welcher jedoch bald gierige Neider und damit den Untergang des Ordens der Tempelherren heraufbeschwört hat. Der Orden wurde später von Papst Clemens V. aufgelöst.
In Deutschland jedoch wehrte man sich auf das Heftigste dagegen. Es kam zu Kriegen. Sein größter Feind in Deutschland war Erzbischof Burchard III. von Magdeburg. Er hatte im Mai 1308, kaum von Clemens V. zum Erzbischof ernannt, befohlen, an einem bestimmten Tag alle Templer gefangen zu nehmen. Aber hier leisteten die Templer großen Widerstand, wobei sie von der deutschen Ritterschaft unterstützt wurden. Sie eroberten die Feste Beyernaumburg bei Sangerhausen, die dem Erzbischof gehörte. Diese Kämpfe um den Orden der Tempelherren in Deutschland haben sich bis 1310 hingezogen. Nach einiger Zeit unterlagen sie aber doch und gerieten in Gefangenschaft. Der Erzbischof begnadigte sie aber bald, und sie traten nun zum Teil zum Johanniterorden über, lebten als Privatleute weiter oder verschwanden auf mysteriöse Weise.
Noch heute berichten heimische Sagen, die Templer seien vom Erzbischof verdammt worden, nach ihrem Tode Wasser zu trinken, trocken Brot zu essen und betend durch das Land zu ziehen. Selbst gut beleumundete Zeugen berichten man habe vielerorts des Nachts fünf von ihnen gesehen, wie sie lautlos aus ihren vormaligen Komtureien kamen und in ihren weißen Mänteln mit dem roten Kreuz darauf durch die Städte und Dörfer zogen. Waren das nur Erzählungen und Mythen, oder existierte der Orden der Tempelherren auch in Deutschland im Verborgenen weiter?